… aber in unserem Fall nicht, um zu ermitteln!

Im Rahmen des Seminars zur 13. Klasse mit dem Schwerpunktthema „Kriminalität“ war Kriminalhauptkommissar Sven Herweh vom Kommissariat 1 in Rosenheim am Freitag, den 19. Juni 2026, zu Gast an unserer Schule. Das Kommissariat 1 ermittelt bei Straftaten, die die Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter betreffen, also beispielsweise Delikte gegen das Leben, Sexualstraftaten, Branddelikte und Vermisstenfälle.

Anhand eines fiktiven Mordfalls erläuterte Sven Herweh den Schülerinnen und Schülern den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens. Dabei berichtete er aus seinem Berufsalltag, der häufig mit belastenden Bildern und Informationen verbunden ist. Ebenso gehöre zu seinem Beruf, dass Gerichtsverfahren nicht immer so ausgehen, wie man es sich als ermittelnder Polizeibeamter erwartet hat.

Die Schülerinnen und Schüler lernten den Unterschied zwischen einer Ermittlungsgruppe und einer Sonderkommission kennen. Außerdem erfuhren sie, dass Sachbeweise oftmals aussagekräftiger sind als Personenbeweise, also Informationen aus Vernehmungen. Darüber hinaus berichtete Herr Herweh, dass er als Ermittler regelmäßig vor Gericht die Ergebnisse seiner Arbeit präsentieren müsse – eine Aufgabe, die angesichts mancher Rechtsbeistände durchaus herausfordernd sein könne.

Zum Abschluss gab der Kriminalhauptkommissar einen kurzen Einblick in die verschiedenen Einstiegsmöglichkeiten bei der Polizei sowie in mögliche Karrierewege.

Insgesamt war es ein äußerst interessanter und lehrreicher Vortrag, der dazu anregte, die aus Fernsehserien wie „Tatort“ oder „Polizeiruf 110“ bekannten Kommissar-Klischees kritisch zu hinterfragen. Ein herzliches Dankeschön an Kriminalhauptkommissar Sven Herweh!

Artikel und Fotos von Ursula Ammersbach