Auf dieser Seite möchte ich mich und die schulpsychologische Beratung kurz vorstellen.
Seit Beginn des Schuljahres 2016/17 bin ich an der Beruflichen Oberschule Wasserburg am Inn als Schulpsychologe und Lehrer für die Fächer Pädagogik/Psychologie, Englisch und Ethik tätig. Beim Tätigkeitsfeld der Schulpsychologie sowie beim Setting der schulpsychologischen Beratung hat nicht jeder sofort ein klares Bild im Kopf. Daher möchte ich im Folgenden einen etwas ausführlicheren Einblick geben.
StR Sebastian Windl Staatlicher Schulpsychologe an der FOSBOS Wasserburg

Aufgabenfeld Schulpsychologie

Schulpsychologen beraten Schüler, Eltern und Lehrer bei Problemen in und im Zusammenhang mit der Schule. Bei der Beratung werden in der Regel individuelle Lösungswege für Probleme entwickelt und besprochen.

Auch Hilfe bei der Einschätzung vorliegender Probleme/Situationen und Weitervermittlung an passende weitere Beratungsstellen/Therapeuten/Hilfsangebote ist Teil der schulpsychologischen Arbeit.
Schulpsychologen haben das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt abgeschlossen und sind in Bayern auch Lehrer. So sind sie gut mit dem Kontext Schule vertraut.

Grundsätze schulpsychologischer Beratung

Die schulpsychologische Beratung ist kostenfrei, freiwillig und Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht.

Mit welchen Anliegen kann man zur schulpsychologischen Beratung kommen

Generell macht ein Beratungsgespräch (einfach um zu sehen, was man machen kann) bereits dann Sinn, wenn man darüber nachdenkt, ob es Sinn machen könnte.
Kontaktieren Sie mich einfach. Dann ist ein erster Schritt in Richtung Lösung oft bereits vollzogen. Um einen kurzen Einblick zu geben sind im folgenden einige ‘typische’ Themen der schulpsychologischen Beratung aufgeführt. Dies sind z.B. (nicht ausschließlich):

  • Nervosität oder Angstgefühle bei der Vorbereitung auf oder während Prüfungen
  • Ängstlichkeit in der Schule oder davor, in die Schule zu gehen
  • Hochbegabung
  • persönliche Probleme/Krisen verhindern den Lernerfolg
  • Schwierigkeiten bei speziellen persönlichen Situationen im Schulalltag
  • Teilleistungsstörungen wie z.B. Lese-Rechtschreib-Störung (Legasthenie)
  • problematische Situationen in der Klasse, mit anderen Schülern oder Lehrern
  • Lernprobleme und/oder keine angemessenen Lernstrategien
  • keine Motivation zum Arbeiten für die Schule
  • Konzentrationsprobleme
  • die Leistungen sind schwächer als erwartet und man weiß nicht, woran das liegt
  • man denkt, man kann viel weniger als die anderen (auch wenn die Noten vielleicht gar nicht so schlecht sind)
  • es haben sich größere Lücken angehäuft und man ist unsicher, wie dieser Stoff nachgeholt werden kann

So bin ich zu erreichen

Damit für die Beratung ausreichend Zeit verfügbar ist, bitte ich Sie, mich zur Terminvereinbarung auf einem der folgenden Wege zu kontaktieren:

  • per Email: schulpsychologie@fosbos-wasserburg.de
  • per Telefon: 08071/1040-137 (Außerhalb der Telefonsprechstunde können mir gerne Nachrichten hinterlassen werden)
  • Sprechstunde (auch telefonisch): Mittwoch 12.15-13.00 Uhr in Raum 137 N (1. Stock Nebengebäude) und nach Vereinbarung
  • sprechen Sie mich einfach kurz in der Schule an
  • Beratungsraum: 137N (1. Stock im Nebengebäude)

Ersttermine werden immer möglichst zeitnah stattfinden.

Ihr
Sebastian Windl
Staatlicher Schulpsychologe

Hilfsangebote für Schülerinnen und Schüler in Notlagen

Eine Übersicht über innerschulische und außerschulische Hilfsangebote in Notlagen wie Depressionen und Angststörungen finden Sie unter Downloads/Beratungsunterlagen

Individuelle Unterstützung

Individuelle Unterstützung gemäß § 32 BaySchO wird im Rahmen des pädagogischen und organisatorischen Ermessens gewährt.

Wesentlich Bausteine der individuellen Unterstützung sind neben den Brückenangebote der FOS Vorkurs, FOS Vorklasse, BOS Vorkurs und BOS Vorklasse die in der neuen FOBOSO vorgesehen Wahlpflichtfächer. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 11 Abs. 11 des Anhörungsentwurfs entscheidet die Schule nach pädagogischem Ermessen und nach den personellen, sächlichen und organisatorischen Gegebenheiten in der FOS 11 über die Erteilung von jeweils auf ein Unterrichtsfach bezogenem Förderunterricht im Umfang von mindestens einer Jahreswochenstunde zur Behebung von Lücken bzw. der Vertiefung von Kompetenzen.

In der Jahrgangsstufe 12 wählen die Schülerinnen und Schüler (ab dem Schuljahr 2018/19) aus dem Angebot der Schule gemäß § 10 Abs. 1 Nrn. 4 und 5 an der FOS zwei Fächer, an der BOS ein Fach aus.

In der Jahrgangsstufe 13 wählen die Schülerinnen und Schüler (ab dem Schuljahr 2019/20) aus dem Angebot der Schule gemäß § 10 Abs. 1 Nrn. 4 und 5 ein Fach aus und belegen zusätzlich ein Seminar gemäß § 17.

Ein weiteres Wahlpflichtfach kann in allen Jahrgangsstufen zusätzlich belegt werden, soweit nicht schulorganisatorische Gründe entgegenstehen.

Bereits bei der Anmeldung müssen Bewerberinnen und Bewerber ihre Präferenz für die Jahrgangsstufe sowie Ausbildungsrichtung angeben. Gleiches gilt bei einer Anmeldung für die FOS 11 bezüglich ihres Wunsches für den Förderunterricht.

Bei der Anmeldung für die FOS 11 stehen folgende Fächer mit dem angegebenen Niveau für den Förderunterricht zur Wahl:
Fach Behebung von Lücken “Basis” Vertiefung von Kompetenzen “Erweitert” Bemerkung
Deutsch x x
Englisch x x
Geschichte x
Mathematik x vgl. Mathematik Additum 12
Naturwissenschaft (Physik/Chemie/Technologie) x
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen x vgl. Wirtschaft Aktuell 12 AR W bzw. Wirtschaft und Recht 12 AR T
Wahlflichtfächer in den Jgst. 12 und 13

Die Wahl von Profil erweiternden bzw. vertiefenden Fächern ist nach der FOBOSO in der Jgst. 12 erst im Schuljahr 2018/19 und in der Jgst. 13 erst im Schuljahr 2019/20 möglich.

Nachteilsausgleich und Notenschutz

Nachteilsausgleich gemäß § 33 BaySchO und Notenschutz gemäß § 34 BaySchO setzen einen schriftlichen Antrag und die Vorlage eines fachärztlichen Zeugnisses bei der Schule über Art, Umfang und Dauer der Beeinträchtigung oder der chronischen Erkrankung durch die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler voraus.

Davon abweichend gilt:

  • Zusätzlich kann die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangt werden, wenn begründete Zweifel an der Beeinträchtigung bestehen.
  • Die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises einschließlich der zugrunde liegenden Bescheide, von Bescheiden der Eingliederungshilfe, förderdiagnostischen Berichten oder sonderpädagogischen Gutachten ist ausreichend, wenn aus ihnen Art, Umfang und Dauer der Beeinträchtigung hervorgehen.
  • Die Vorlage einer schulpsychologischen Stellungnahme ist für den Nachweis einer Lese-Rechtschreib-Störung stets erforderlich und ausreichend.  Zur Beantragung von Nachteilsausgleichs und/oder Notenschutz wegen einer Lese-Rechtschreib-Störung erstellt der an unserer Schule eingesetzte Staatliche Schulpsychologe StR Sebastian Windl nach entsprechender Testung eine schulpsychologischen Stellungnahme.Herrn Windl sollten vorab folgende Unterlagen zugehen:
    • ggf. das Gutachten eines Kinder-/Jugendpsychiaters
    • das Datenblatt zur Lese-Rechtschreib-Störung für die Erstellung einer schulpsychologischen Stellungnahme
    • ggf. nach Rücksprache ein Lehrerfragebogen, der vom bisherige Klassenlehrer/Deutschlehrer auszufüllen ist.

Der schriftliche Antrag mit den o.g. Nachweisen sollte spätestens im Juli vor Schulbeginn im Sekretariat vorliegen, damit die Schule rechtzeitig reagieren kann. Bei Fragen geben das Sekretariat, die Beratungslehrkraft, der Schulpsychologe oder die Schulleitung gerne weitere Auskünfte.

Weiteres unter Download/Beratungsunterlagen und Download/Formulare für Bewerber