Schülerbeförderung
Die Schülerinnen und Schüler entscheiden mit ihren Erziehungsberechtigten grundsätzlich selbst über die Art der Beförderung (öffentlicher Personenverkehr, Schulbus, privates Kraftfahrzeug, Taxi). Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler von staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, ist durch den Aufgabenträger sicherzustellen. Aufgabenträger für die Schülerbeförderung ist bei Fachoberschulen und Berufsoberschulen der Landkreis oder die kreisfreie Stadt des gewöhnlichen Aufenthalts der Schülerinnen und Schüler.
Anträge für Schülerfahrkarten finden Sie unter Download/Schülerbeförderung.
Generelle Informationen finden Sie unter Information_Schülerbeförderung_Stand_Sept. 2023
Anfahrt und Verkehrsmittel
Der weit überwiegende Teil unserer Schüler benutzt für die Beförderung Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Viele Details zur Anfahrt mit dem ÖPNV sowie dem PKW finden Sie unter Service auf unseren Seiten.
Erstattung der Schulwegkosten
Für die Schüler der Fachoberschule und Berufsoberschule besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Kostenerstattung der notwendigen Schulwegkosten zum wirtschaftlichsten Tarif, d.h. auf eine nachträgliche (teilweise) Übernahme des Aufwandes.
Nähere Informationen finden Sie
- in einer Datei im Downloadbereich – Schülerbeförderung,
- auf der Seite “Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges” im Bayernportal,
- im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs und
- in der Verordnung über die Schülerbeförderung.