Beratungslehrkraft
Zuständig für eine Beratung bei
- Lern- und Leistungsschwierigkeiten
- sonstigen schulischen oder sozialen Problemen
- Schullaufbahnfragen (Übertritte, Wahl der Ausbildungsrichtung)
- Fragen der Berufs- und Studienwahl (auch Lehramtsstudiengänge)