Ohne Gewähr

Für die Korrektheit sämtlicher Angaben, Berechnungen und Ergebnisse wird keine Gewähr übernommen!!

Nach der FOBOSO:

Vorklasse FOS (Probezeit/Aufsteigen in die 11. Klasse)

Probezeit bis zum 15. Dezember

  • Die Probezeit der Vorklasse ist bestanden, wenn:
    • alle Fächer 4 NP oder besser,
      oder
    • einmal Schulnote „5“ (1-3 NP), aber Notenschnitt von 5 NP oder besser,
      oder
    • zweimal Schulnote „5“ (1-3 NP) oder einmal Schulnote „6“ (0 NP), aber Notenschnitt von 6 NP oder besser
  • Die Vorklasse ist bestanden (Aufnahme in die FOS 11, falls die Eignung noch nicht durch das Zeugnis der Mittleren Reife gegeben ist), wenn:

    • in allen Fächern 4 NP oder besser erzielt wurden
      oder
    • in einem Fach Note „5“ (1-3 NP), aber mit Ausgleich durch: einmal Note „2“ (10 –12 NP) bzw. zweimal Note „3“ (7 –9 NP)
    • dabei Ausgleich von Note „5“ in D / E / M nur durch die Fächer D / E / M !
  • Notenpunkte (NP)-System
    Note 1
    13 bis 15 Punkte
    sehr gut
    Note 2
    10 bis 12 Punkte
    gut
    Note 3
    7 bis 9 Punkte
    befriedigend
    Note 4
    4 bis 6 Punkte
    ausreichend
    Note 5
    1 bis 3 Punkte
    mangelhaft
    Note 6
    0 Punkte
    ungenügend

Vorklasse BOS (Probezeit/Aufsteigen in die 12. Klasse)

Probezeit bis zum 15. Dezember

  • Die Probezeit der Vorklasse BOS ist bestanden, wenn:
    • alle Fächer 4 NP oder besser,
      oder
    • einmal Schulnote „5“ (1-3 NP), aber Notenschnitt von 5 NP oder besser,
      oder
    • zweimal Schulnote „5“ (1-3 NP) oder einmal Schulnote „6“ (0 NP), aber Notenschnitt von 6 NP oder besser
  • Die Vorklasse ist bestanden (Aufnahme in die BOS 12, falls die Eignung noch nicht durch das Zeugnis der Mittleren Reife gegeben ist), wenn:

    • in allen Fächern 4 NP oder besser erzielt wurden
      oder
    • in einem Fach Note „5“ (1-3 NP), aber mit Ausgleich durch: einmal Note „2“ (10 –12 NP) bzw. zweimal Note „3“ (7 –9 NP)
    • dabei Ausgleich von Note „5“ in D / E / M nur durch die Fächer D / E / M !

FOS 11

Probezeit bis zum 1. Halbjahr

  • Ende des ersten Schulhalbjahres Probezeit
    Die Probezeit ist bestanden, wenn bei einer Gesamtwürdigung der Leistungen der Schülerin oder des Schülers damit gerechnet werden kann, dass sie oder er das Ziel des Schuljahres erreicht.Die Probezeit FOS 11 ist in der Regel bestanden bei:

    • fpA: Gesamtnote 4 NP oder besser
      und
    • alle anderen Fächer 4 NP oder besser,
      bzw. dort
    • einmal 1-3 NP, aber Notenschnitt von 5 NP oder besser,
      bzw. dort
    • zweimal 1-3 NP oder einmal 0 NP, aber Notenschnitt von 6 NP oder besser
  • die fpA-Note zählt besonders:
    • Sie setzt sich zusammen aus:
      50% Tätigkeiten in der Praktikumsphase
      25 % fachpraktische Anleitung
      25 % fachpraktische Vertiefung
    • Die fpA-Halbjahresleistung wird insgesamt mit „0 Punkten“ gewertet, sobald ineinerder Teilleistungen „0 Punkte“ erzielt worden sind. Dann ist die Probezeit bzw. die 11. Klasse nicht bestanden.
    • Bei mehr als 5 unentschuldigten Fehltagen im Praktikum gilt die fpAals nicht bestanden.
  • Die FOS 11 ist bestanden wenn:

    • fpA: 1. + 2. HJ: Summe 10 NP oder besser (dabei jeweils mindestens 4 NP)
      und
    • alle anderen Fächer 4 NP oder besser
      oder
    • einmal 1-3 NP, aber Notenschnitt von 5 NP oder besser
      oder
    • zweimal 1-3 NP oder einmal 0 NP, aber Notenschnitt von 6 NP oder besser

    Diese Teilnoten sind ganzzahlig gerundet.

FOS 12. Klasse

Es werden Halbjahresleistungen aus der 11. Klasse und der 12. Klasse eingebracht

Einbringen der Halbjahresergebnisse:

  • 25 Halbjahresleistungen aus (11/1), 11/2, 12/1 und 12/2 werden eingebracht,
    zusätzlich
  • beide Halbjahresleistungen aus der fpA,
    zusätzlich
  • das Fachreferat der 12. Klasse, das als eigene Halbjahresleistung zählt.
  • Es darf jeweils nur eine Halbjahresleistung gestrichen werden.
  • Die Ergebnisse der Abschlussprüfung, die jeweils dreifach gewertet werden.
    • Also somit insgesamt: 25 + 3 + (3×4) = 40 Einzelleistungen
  • Einbringen der Halbjahresleistungen aus 11/1 in das Fachabitur:

    • Alle Fächer, die nach der 11. Klasse abgelegt werden
      also
      • alle AR: fpA und Geschichte
      • AR Wirtschaft: Rechtslehre
      • AR Sozialwesen: Chemie
  • Diese Halbjahresleistungen können nicht in das Fachabitur eingebracht werden:
    • Sport
    • Kunst (WP)
    • Musik (Wahlfach)
    • Italienisch (Wahlfach 11. Klasse)

Die FOS 12 ist bestanden, wenn:

  • alle Zeugnisnoten „4“ oder besser sind
    oder
  • bei einmal Zeugnisnote „5“ mindestens ein Punkteschnitt von 5 vorliegt
    (Summe der eingebrachten HJ- bzw. AP-Leistungen >= 200 NP)
    oder
  • bei zweimal Zeugnisnote „5“ oder einmal Zeugnisnote „6“ mindestens ein Punkteschnitt von 6 vorliegt
    (Summe der eingebrachten HJ-bzw. AP-Leistungen >= 240 NP).

Keine Zulassung zur AP:
Eine Teilnahme an der schriftlichen AP ist ausgeschlossen, wenn:

  • mehr als 5 Unterrichtstage im jeweiligen Schuljahr ohne ausreichende Entschuldigung versäumt wurden oder
  • ein Halbjahresergbnis mit 0 NP vorliegt, weil die Leistung (Eigenverschulden) nicht erbracht wurde oder
  • aufgrund der bisherigen Leistungen das Jahresziel nicht mehr erreicht werden kann.

Mündliche Prüfungen in der AP:

  • Im Fach Englisch ist die MAP obligatorisch.
  • Die Schüler können in höchstens zwei weiteren Fächern der SAP eine MAP ablegen (Gewichtung: SAP doppelt, MAP einfach).
    • Beispiel: SAP 6 NP, MAP 8 NP => GAP 7 NP
      SAP 6 NP, MAP 4 NP => GAP 5 NP
  • Man kann sich also auch verschlechtern. (gemeldet, aber nicht angetreten: MAP 0 NP)

Hinweis: Bewertung in Notenpunkte NP

  • Abschlussprüfung: AP
  • mündliche Abschlussprüfung: MAP
  • schriftliche Abschlussprüfung:SAP
  • gesamte Abschlussprüfung GAP

Programme zur Unterstützung für das Einbringen der Halbjahresergebnisse:

BOS 12. Klasse

Es werden Halbjahresleistungen aus der 12. Klasse eingebracht

Einbringen der Halbjahresergebnisse:

  • 17 Halbjahresleistungen aus 12/1 und 12/2 werden eingebracht,
    zusätzlich
  • das Fachreferat der 12. Klasse, das als eigene Halbjahresleistung zählt.
  • Es darf jeweils nur eine Halbjahresleistung gestrichen werden.
  • Die Ergebnisse der Abschlussprüfung werden jeweils zweifach gewertet.
    • Also somit insgesamt: 17 + 1 + (2×4) = 26 Einzelleistungen
  • Diese Halbjahresleistungen können nicht in das Fachabitur eingebracht werden:
    • Musik (Wahlfach)

Die BOS 12 ist bestanden, wenn:

  • alle Zeugnisnoten „4“ oder besser sind
    oder
  • bei einmal Zeugnisnote „5“ mindestens ein Punkteschnitt von 5 vorliegt
    (Summe der HJ-bzw. AP-Leistungen >= 130 NP)
    oder
  • bei zweimal Zeugnisnote „5“ oder einmal Zeugnisnote „6“ mindestens ein Punkteschnitt von 6 vorliegt
    (Summe der HJ-bzw. AP-Leistungen >= 156 NP).

Keine Zulassung zur AP:
Eine Teilnahme an der schriftlichen AP ist ausgeschlossen, wenn:

  • mehr als 5 Unterrichtstage im jeweiligen Schuljahr ohne ausreichende Entschuldigung versäumt wurden oder
  • ein Halbjahresergbnis mit 0 NP vorliegt, weil die Leistung (Eigenverschulden) nicht erbracht wurde oder
  • aufgrund der bisherigen Leistungen das Jahresziel nicht mehr erreicht werden kann.

Mündliche Prüfungen in der AP:

  • Im Fach Englisch ist die MAP obligatorisch.
  • Die Schüler können in höchstens zwei weiteren Fächern der SAP eine MAP ablegen (Gewichtung: SAP doppelt, MAP einfach).
    • Beispiel: SAP 6 NP, MAP 8 NP => GAP 7 NP
      SAP 6 NP, MAP 4 NP => GAP 5 NP
  • Man kann sich also auch verschlechtern. (gemeldet, aber nicht angetreten: MAP 0 NP)

Hinweis: Bewertung in Notenpunkte NP

  • Abschlussprüfung: AP
  • mündliche Abschlussprüfung: MAP
  • schriftliche Abschlussprüfung:SAP
  • gesamte Abschlussprüfung GAP

Programme zur Unterstützung für das Einbringen der Halbjahresergebnisse:

Auf der Website des Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst finden Sie weitere Unterstützungsprogramme für Schüler unterschiedlicher Träger mit unterschiedlicher Zielrichtung und jeweils verschiedener Zielgruppe beschrieben.
http://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/foerderung/foerderprogramme-und-stipendien.html
Botschafter Bayerns
Allgemeine Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums und Informationen zum diesjährigen Programm sowie zum Bewerbungsverfahren auf dem Flyer auf unserer Downloadseite Beratungsunterlagen schuljahresübergreifend unter Stipendien.
Ebenso können sich musikalisch begabte Schülerinnen und Schüler um ein Teilstipendium mit speziellem Musikschwerpunkt bewerben. Informationen hierzu auf dem Infoblatt ebenfalls auf der Downloadseite Beratungsunterlagen schuljahresübergreifend unter Stipendien.
Unter bestimmten Voraussetzungen können finanzielle Hilfen aus der Oskar-Karl-Forster-Stiftung beantragt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage im Dateidownload unter: Beratungsunterlagen Schuljahrsübergreifend/Stipendien sowie aktuelle Formulare auf der Informationsplattform der Beruflichen Oberschule in Bayern (BFBN).
Überblick

Einbringen der Halbjahresergebnisse:

  • 25 Halbjahresleistungenaus (11/1), 11/2, 12/1 und 12/2 werden eingebracht,
    zusätzlich
  • beide Halbjahresleistungen aus der fpA,
    zusätzlich
  • das Fachreferat der 12. Klasse, das als eigene Halbjahresleistung zählt.
  • Es darf jeweils nur eine Halbjahresleistung gestrichen werden
  • Die Noten der Abschlussprüfung, wird jeweils dreifach gewertet.
    • Also somit insgesamt: 25 + 3 + (3×4) = 40 Einzelleistungen
  • Einbringen der Halbjahresleistungen aus 11/1 in das Fachabitur:

    • Alle Fächer, die nach der 11. Klasse abgelegt werden
      aslo
      • alle AR: fpA und Geschichte
      • Wirtschaft: Rechtslehre
      • Sozialwesen: Chemie
  • Diese Halbjahresleistungen können nicht in das Fachabitur eingebracht werden:
    • Sport
    • Kunst (WP)
    • Musik (Wahlfach)

Die FOS 12 ist bestanden, wenn:

  • alle Zeugnisnoten „4“ oder besser sind;
    oder
  • bei einmal Zeugnisnote „5“ mindestens ein Punkteschnitt von 5 vorliegt
    (Summe der HJ-bzw. AP-Leistungen >= 200 NP);
    oder
  • bei zweimal Zeugnisnote „5“ oder einmal Zeugnisnote „6“ mindestens ein Punkteschnitt von 6 vorliegt
    (Summe der HJ-bzw. AP-Leistungen >= 240 NP).

Keine Zulassung zur AP:
Eine Teilnahme an der schriftlichen AP ist ausgeschlossen, wenn:

  • mehr als 5 Unterrichtstage im jeweiligen Schuljahr ohne ausreichende Entschuldigung versäumt wurden,
  • eine Halbjahrsnote mit 0 NP vorliegt, weil die Leistung nicht erbracht wurde,
  • aufgrund der bisherigen Leistungen das Jahresziel nicht mehr erreicht werden kann.

Mündliche Prüfungen in der AP:

  • Im Fach Englisch ist die MAP obligatorisch.
  • Die Schüler können in höchstens zwei weiteren Fächern der SAP eine MAP ablegen (Gewichtung: SAP doppelt, MAP einfach).
    • Beispiel: SAP 6 NP, MAP 8 NP => GAP 7 NP
      SAP 6 NP, MAP 4 NP => GAP 5 NP
  • Man kann sich also auch verschlechtern. (gemeldet, aber nicht angetreten: MAP 0 NP)

Hinweis:Bewertung in Notenpunkte NP

  • Abschlussprüfung: AP
  • mündliche Abschlussprüfung: MAP
  • schriftliche Abschlussprüfung:SAP
  • gesamte Abschlussprüfung GAP

Programme zur Unterstützung für das Einbringen der Halbjahresergebnisse:

    • Punkterechner aus Neumarkt (Maximilian Kolbe Schule, Excel-Datei)