Ohne Gewähr
Für die Korrektheit sämtlicher Angaben, Berechnungen und Ergebnisse wird keine Gewähr übernommen!!
Nach der FOBOSO:
Vorklasse FOS (Probezeit/Aufsteigen in die 11. Klasse)
Probezeit bis zum 15. Dezember
- Die Probezeit der Vorklasse ist bestanden, wenn:
- alle Fächer 4 NP oder besser,
oder - einmal Schulnote „5“ (1-3 NP), aber Notenschnitt von 5 NP oder besser,
oder - zweimal Schulnote „5“ (1-3 NP) oder einmal Schulnote „6“ (0 NP), aber Notenschnitt von 6 NP oder besser
- alle Fächer 4 NP oder besser,
- Die Vorklasse ist bestanden (Aufnahme in die FOS 11, falls die Eignung noch nicht durch das Zeugnis der Mittleren Reife gegeben ist), wenn:
- in allen Fächern 4 NP oder besser erzielt wurden
oder - in einem Fach Note „5“ (1-3 NP), aber mit Ausgleich durch: einmal Note „2“ (10 –12 NP) bzw. zweimal Note „3“ (7 –9 NP)
- dabei Ausgleich von Note „5“ in D / E / M nur durch die Fächer D / E / M !
- in allen Fächern 4 NP oder besser erzielt wurden
- Notenpunkte (NP)-System
Note 113 bis 15 Punktesehr gutNote 210 bis 12 PunktegutNote 37 bis 9 PunktebefriedigendNote 44 bis 6 PunkteausreichendNote 51 bis 3 PunktemangelhaftNote 60 Punkteungenügend
Vorklasse BOS (Probezeit/Aufsteigen in die 12. Klasse)
Probezeit bis zum 15. Dezember
- Die Probezeit der Vorklasse BOS ist bestanden, wenn:
- alle Fächer 4 NP oder besser,
oder - einmal Schulnote „5“ (1-3 NP), aber Notenschnitt von 5 NP oder besser,
oder - zweimal Schulnote „5“ (1-3 NP) oder einmal Schulnote „6“ (0 NP), aber Notenschnitt von 6 NP oder besser
- alle Fächer 4 NP oder besser,
- Die Vorklasse ist bestanden (Aufnahme in die BOS 12, falls die Eignung noch nicht durch das Zeugnis der Mittleren Reife gegeben ist), wenn:
- in allen Fächern 4 NP oder besser erzielt wurden
oder - in einem Fach Note „5“ (1-3 NP), aber mit Ausgleich durch: einmal Note „2“ (10 –12 NP) bzw. zweimal Note „3“ (7 –9 NP)
- dabei Ausgleich von Note „5“ in D / E / M nur durch die Fächer D / E / M !
- in allen Fächern 4 NP oder besser erzielt wurden
FOS 11
Probezeit bis zum 1. Halbjahr
- Ende des ersten Schulhalbjahres Probezeit
Die Probezeit ist bestanden, wenn bei einer Gesamtwürdigung der Leistungen der Schülerin oder des Schülers damit gerechnet werden kann, dass sie oder er das Ziel des Schuljahres erreicht.Die Probezeit FOS 11 ist in der Regel bestanden bei:- fpA: Gesamtnote 4 NP oder besser
und - alle anderen Fächer 4 NP oder besser,
bzw. dort - einmal 1-3 NP, aber Notenschnitt von 5 NP oder besser,
bzw. dort - zweimal 1-3 NP oder einmal 0 NP, aber Notenschnitt von 6 NP oder besser
- fpA: Gesamtnote 4 NP oder besser
- die fpA-Note zählt besonders:
- Sie setzt sich zusammen aus:
50% Tätigkeiten in der Praktikumsphase
25 % fachpraktische Anleitung
25 % fachpraktische Vertiefung - Die fpA-Halbjahresleistung wird insgesamt mit „0 Punkten“ gewertet, sobald ineinerder Teilleistungen „0 Punkte“ erzielt worden sind. Dann ist die Probezeit bzw. die 11. Klasse nicht bestanden.
- Bei mehr als 5 unentschuldigten Fehltagen im Praktikum gilt die fpAals nicht bestanden.
- Sie setzt sich zusammen aus:
- Die FOS 11 ist bestanden wenn:
- fpA: 1. + 2. HJ: Summe 10 NP oder besser (dabei jeweils mindestens 4 NP)
und - alle anderen Fächer 4 NP oder besser
oder - einmal 1-3 NP, aber Notenschnitt von 5 NP oder besser
oder - zweimal 1-3 NP oder einmal 0 NP, aber Notenschnitt von 6 NP oder besser
Diese Teilnoten sind ganzzahlig gerundet.
- fpA: 1. + 2. HJ: Summe 10 NP oder besser (dabei jeweils mindestens 4 NP)
FOS 12. Klasse
Es werden Halbjahresleistungen aus der 11. Klasse und der 12. Klasse eingebracht
Einbringen der Halbjahresergebnisse:
- 25 Halbjahresleistungen aus (11/1), 11/2, 12/1 und 12/2 werden eingebracht,
zusätzlich - beide Halbjahresleistungen aus der fpA,
zusätzlich - das Fachreferat der 12. Klasse, das als eigene Halbjahresleistung zählt.
- Es darf jeweils nur eine Halbjahresleistung gestrichen werden.
- Die Ergebnisse der Abschlussprüfung, die jeweils dreifach gewertet werden.
- Also somit insgesamt: 25 + 3 + (3×4) = 40 Einzelleistungen
- Einbringen der Halbjahresleistungen aus 11/1 in das Fachabitur:
- Alle Fächer, die nach der 11. Klasse abgelegt werden
also
• alle AR: fpA und Geschichte
• AR Wirtschaft: Rechtslehre
• AR Sozialwesen: Chemie
- Alle Fächer, die nach der 11. Klasse abgelegt werden
- Diese Halbjahresleistungen können nicht in das Fachabitur eingebracht werden:
- Sport
- Kunst (WP)
- Musik (Wahlfach)
- Italienisch (Wahlfach 11. Klasse)
Die FOS 12 ist bestanden, wenn:
- alle Zeugnisnoten „4“ oder besser sind
oder - bei einmal Zeugnisnote „5“ mindestens ein Punkteschnitt von 5 vorliegt
(Summe der eingebrachten HJ- bzw. AP-Leistungen >= 200 NP)
oder - bei zweimal Zeugnisnote „5“ oder einmal Zeugnisnote „6“ mindestens ein Punkteschnitt von 6 vorliegt
(Summe der eingebrachten HJ-bzw. AP-Leistungen >= 240 NP).
Keine Zulassung zur AP:
Eine Teilnahme an der schriftlichen AP ist ausgeschlossen, wenn:
- mehr als 5 Unterrichtstage im jeweiligen Schuljahr ohne ausreichende Entschuldigung versäumt wurden oder
- ein Halbjahresergbnis mit 0 NP vorliegt, weil die Leistung (Eigenverschulden) nicht erbracht wurde oder
- aufgrund der bisherigen Leistungen das Jahresziel nicht mehr erreicht werden kann.
Mündliche Prüfungen in der AP:
- Im Fach Englisch ist die MAP obligatorisch.
- Die Schüler können in höchstens zwei weiteren Fächern der SAP eine MAP ablegen (Gewichtung: SAP doppelt, MAP einfach).
- Beispiel: SAP 6 NP, MAP 8 NP => GAP 7 NP
SAP 6 NP, MAP 4 NP => GAP 5 NP
- Beispiel: SAP 6 NP, MAP 8 NP => GAP 7 NP
- Man kann sich also auch verschlechtern. (gemeldet, aber nicht angetreten: MAP 0 NP)
Hinweis: Bewertung in Notenpunkte NP
- Abschlussprüfung: AP
- mündliche Abschlussprüfung: MAP
- schriftliche Abschlussprüfung:SAP
- gesamte Abschlussprüfung GAP
Programme zur Unterstützung für das Einbringen der Halbjahresergebnisse:
BOS 12. Klasse
Es werden Halbjahresleistungen aus der 12. Klasse eingebracht
Einbringen der Halbjahresergebnisse:
- 17 Halbjahresleistungen aus 12/1 und 12/2 werden eingebracht,
zusätzlich - das Fachreferat der 12. Klasse, das als eigene Halbjahresleistung zählt.
- Es darf jeweils nur eine Halbjahresleistung gestrichen werden.
- Die Ergebnisse der Abschlussprüfung werden jeweils zweifach gewertet.
- Also somit insgesamt: 17 + 1 + (2×4) = 26 Einzelleistungen
- Diese Halbjahresleistungen können nicht in das Fachabitur eingebracht werden:
- Musik (Wahlfach)
Die BOS 12 ist bestanden, wenn:
- alle Zeugnisnoten „4“ oder besser sind
oder - bei einmal Zeugnisnote „5“ mindestens ein Punkteschnitt von 5 vorliegt
(Summe der HJ-bzw. AP-Leistungen >= 130 NP)
oder - bei zweimal Zeugnisnote „5“ oder einmal Zeugnisnote „6“ mindestens ein Punkteschnitt von 6 vorliegt
(Summe der HJ-bzw. AP-Leistungen >= 156 NP).
Keine Zulassung zur AP:
Eine Teilnahme an der schriftlichen AP ist ausgeschlossen, wenn:
- mehr als 5 Unterrichtstage im jeweiligen Schuljahr ohne ausreichende Entschuldigung versäumt wurden oder
- ein Halbjahresergbnis mit 0 NP vorliegt, weil die Leistung (Eigenverschulden) nicht erbracht wurde oder
- aufgrund der bisherigen Leistungen das Jahresziel nicht mehr erreicht werden kann.
Mündliche Prüfungen in der AP:
- Im Fach Englisch ist die MAP obligatorisch.
- Die Schüler können in höchstens zwei weiteren Fächern der SAP eine MAP ablegen (Gewichtung: SAP doppelt, MAP einfach).
- Beispiel: SAP 6 NP, MAP 8 NP => GAP 7 NP
SAP 6 NP, MAP 4 NP => GAP 5 NP
- Beispiel: SAP 6 NP, MAP 8 NP => GAP 7 NP
- Man kann sich also auch verschlechtern. (gemeldet, aber nicht angetreten: MAP 0 NP)
Hinweis: Bewertung in Notenpunkte NP
- Abschlussprüfung: AP
- mündliche Abschlussprüfung: MAP
- schriftliche Abschlussprüfung:SAP
- gesamte Abschlussprüfung GAP
Programme zur Unterstützung für das Einbringen der Halbjahresergebnisse: