Unsere Online- Anmeldung
Die Anmeldung für das Schuljahr 2021/22 findet vom 7. März bis 17. März 2022 statt.
Unten sind weitere Informationen zu unserer Schule und unseren Angeboten beschrieben.
Bitte die Anmeldebescheinigung im Sekretariat unterschreiben lassen.
Diese Bescheinigung dient als Nachweis Ihrer Anmeldung.
Wir freuen uns auf auf Ihren Besuch!
- Anmeldebogen: Ausdruck der Online-Anmeldung mit Schullaufbahn und bestätigter Onlineanmeldung (unterschrieben)
- Lebenslauf (unterschrieben)
- amtlicher Lichtbildausweis (Original und Kopie)
- Zeugnis des mittleren Schulabschlusses, ggf. bei der Anmeldung zunächst Halbjahreszeugnis (Original)
- 2,00 € für Porto zur eventuellen Rücksendung der Unterlagen, wird bei einem Schuleintritt auf den Kostenbeitrag angerechnet
- Amtliches Führungszeugnis, falls der Mittlere Schulabschluss bereits vor dem aktuellen Schuljahr erreicht wurde
- Fahrkarten-Anträge (ausgefüllt), diese finden Sie auf den Seiten von RVO, RBO, MVV oder von DB
- Nachweis über einen ausreichenden Masernimpfschutz oder über eine Immunität gegen Masern
- Anmeldebogen: Ausdruck der Online-Anmeldung mit Schullaufbahn und bestätigter Onlineanmeldung (unterschrieben)
- Lebenslauf (unterschrieben)
- amtlicher Lichtbildausweis (Original und Kopie)
- Zeugnis des mittleren Schulabschlusses, bei Anmeldung zur Vorklasse: des erfolgreichen Mittelschulabschlusses (Original)
- 2,00 € für Porto zur eventuellen Rücksendung der Unterlagen, wird bei einem Schuleintritt auf den Kostenbeitrag angerechnet
- Amtliches Führungszeugnis, entfällt bei unmittelbarem Schulübertritt
- Nachweise der Berufsausbildung oder Berufserfahrung (Original und Kopie)
- Fahrkarten-Anträge (ausgefüllt), diese finden Sie auf den Seiten von RVO, RBO, MVV oder von DB
- Nachweis über einen ausreichenden Masernimpfschutz oder über eine Immunität gegen Masern
Sie benutzen bitte den Anmeldelink FOS für Ihre Anmeldung.
Nähere Informationen zu diesen Klassen finden Sie weiter unten.
Die Kurse in den Wahlpflichtfächern finden nur statt, wenn eine Mindestteilnehmerzahl
erreicht wird. Findet ein Kurs nicht statt oder müssen Teilnehmer umwählen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Bitte an die Fahrkarten denken und die ausgefüllten Anträge bei der Anmeldung mitbringen!
In der Regel werden von den Aufwandsträgern für die Schüler unserer Schule keine Jahreskarten/Wertmarken für den öffentlichen Personennahverkehr (RVO-Linien, S-Bahn, Zubringerbusse zur S-Bahn) ausgestellt.Vielmehr sind zunächst Berechtigungskarten für den Kauf von verbilligten Schülerfahrkarten zu beantragen.
Unter folgenden Links finden Sie das jeweilige Antragsformular für die Ausstellung einer Berechtigungs-/Bestellkarte:
- Busverbindung des RVO:
https://www.dbregiobus-bayern.de/regiobusbayern/view/mdb/oberbayernbus/angebote/2020/mdb_320545_2010_rvo_antrag_berechtigungsausweis_interaktiv_erweitert.pdf - MVV: Ausbildungstarif II: mvg.de/tickets-tarife/vielfahrer/ausbildungstarif-2.html
oder
365-Euro-Ticket:www.mvg.de/tickets-tarife/abonnement/365-euro-ticket.html - RBO: https://www.dbregiobus-bayern.de/regiobusbayern/view/mdb/ostbayernbus/aktuell/umzug_homepage/mdb_313387_mdb_251492_berechtigungskarte_selbstzahler_rbo.pdf
Schülern, die im Stadtbereich Wasserburg (mit einbezogen sind u. a. die Stadtteile Attel, Reitmehring u. Äußere Lohe) wohnen und den Stadtbus oder geeignete RVO-Verbindungen nutzen, wird empfohlen, die Jahresfahrkarte der Stadt (200 €) zu erwerben. Diese ist im Bürgerbüro zu beantragen (Antrag siehe Homepage der Stadt Wasserburg) und gilt ab dem 1. des Folgemonats für ein Jahr. Eine Erstattung ist auch hier nur möglich, wenn die unten genannten Voraussetzungen vorliegen.
Falls der Eigenanteil entfällt (siehe Ausnahmen zu a) gibt es ausnahmsweise bei einem Teil der Aufgabenträger für bestimmte Schülergruppen eine Jahresfahrkarte und/oder einen Fahrausweis. Dies betrifft ausschließlich:
- LRA Ebersberg und LRA Traunstein:
Schüler der FOS 11 Technik sowie der 12. und 13. Klassen der FOS und BOS aller Ausbildungsrichtungen sowie der Vorklasse der FOS und BOS - LRA Mühldorf:
Schüler der FOS 11 Technik und der Vorklasse der FOS und BOS
Erforderlich dafür ist die Vorlage eines ausgefüllten Erfassungsbogens (www.lra-ebe.de,www.lra-mühldorf.de bzw.www.traunstein.com unter Formulare) und der Belege für den Ausnahmegrund sowie je ein Passfoto pro Beförderungsunternehmen. Diese Unterlagen müssen bei Neueintritten bis spätestens Ende Juli, bei Aufsteigern und Wiederholern bis spätestens Ende Juni vor Beginn des jeweiligen Schuljahres bei der Schule zur Bestätigung vorgelegt und vom Schüler an das zuständige Landratsamt des Wohnorts weitergeleitet werden.
Für die Schüler der Fachoberschule und Berufsoberschule besteht ein Anspruch auf Kostenerstattung der notwendigen Schulwegkosten zum wirtschaftlichsten Tarif, d.h. auf eine nachträgliche Übernahme des Aufwandes, soweit
a) die nachgewiesenen Gesamtkosten eine Familienbelastungsgrenze von 440 € (gültig ab 01.08.2012) je Schuljahr übersteigen,
b) die für den Ausbildungsgang kostengünstigst erreichbare Schule besucht wird,
c) öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden,
d) die zumutbare kürzeste Schulwegstrecke in einer Richtung mehr als 3 km beträgt.
Hinweis: Schüler des Vorkurses haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung.