Schüler-Unfallversicherung

Alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule sind durch die gesetzliche Unfallversicherung gegen Personenschäden abgesichert. Einer besonderen Anmeldung bedarf es für diese Unfallversicherung nicht. Vielmehr genießen alle Schüler vom ersten Schultag an automatisch diesen Schutz.
Dieser Unfallschutz erstreckt sich sowohl auf den Unterricht und die fachpraktische Ausbildung als auch auf die sonstigen schulischen Veranstaltungen, z.B. Exkursionen, Wandertage, Ausflüge und Theaterbesuche. Der Weg einer Schulklasse ins Museum oder Theater gehört ebenso dazu wie der tägliche Schulweg.
Wenn Schüler während der Schulzeit das Schulgelände für eine sog. eigenwirtschaftliche Tätigkeit verlassen, wird der Versicherungsschutz unterbrochen. Allen Schülern wird deshalb dringend empfohlen, auch die Freistunden und Pausen im Schulbereich zu verbringen. Nicht volljährige Schüler sollten das Schulgelände nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten verlassen.
Die Schüler-Unfallversicherung dient ausschließlich dazu, die Folgen eines Unfalls zu beseitigen, die ein Schüler im Rahmen des Schulbesuchs erlitten hat. Es handelt sich dabei weder um eine Haftpflicht- noch um eine Sachversicherung, so dass Schäden am Eigentum anderer Schüler oder der Schule über die private Haftpflichtversicherung bzw. bei Kraftfahrzeugen ggf. über die Kaskoversicherung abzurechnen sind. Dies gilt auch für Schäden an einem PKW, die im Zusammenhang mit Fahrten zur Schule oder auf dem Schulparkplatz entstehen.

Was ist nach einem Schulunfall zu beachten?

Wenn sich auf dem Weg zur oder von der Schule, im Schulgebäude oder im Schulhof bzw. im Sportunterricht in der Sporthalle oder auf dem Sportplatz ein Unfall ereignet, sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Nach Möglichkeit sind Durchgangsärzte für die Behandlung von Schulunfällen aufzusuchen.
    • Durchgangsarzt in Wasserburg: Dr. med. Clemens Bitter, Krankenhausstr. 2, 83512 Wasserburg;
    • Durchgangsarzt in Ebersberg: Dr. med. Arthur Klaiber, Pfarrer-Guggetzer-Str. 3, 85560 Ebersberg.
  • Falls ein Privatarzt aufgesucht werden muss, ist diesem mitzuteilen, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Er wird dann direkt mit dem Versicherungsträger, der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB), abrechnen oder den Schüler an einen Durchgangsarzt überweisen. In solchen Fällen sollten keine Privatrechnungen akzeptiert werden, es sei denn, dies wird von der Seite des Schülers ausdrücklich gewünscht.
  • Benachrichtigen Sie umgehend das Direktorat oder Sekretariat der Schule. Sofern das möglich ist, sollte dazu spätestens nach dem ersten Arztbesuch das Formular "Unfallanzeige" ausgefüllt persönlich oder per Mail an unsere Schule weitergegeben werden. Damit kann die Schule eine Unfalluntersuchung durchführen sowie den Schulunfall der Unfallversicherung ggf. anzeigen bzw. bestätigen.

Einen Dateilink auf das Formular "Unfallanzeige" finden Sie auch im Downloadbereich – Formulare für Schüler