Unfallverhütung

Als gemeinsame Unfallverhütungsvorschrift aller Unfallversicherungsträger gilt seit 1. Oktober 2014 die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention. Darin wurden die beiden bisherigen Versionen der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand vereinheitlicht und zusammengefasst, um das von der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) gesteckte Ziel eines schlanken Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz zu erreichen.
Die von der Kultusministerkonferenz empfohlene Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht in der Fassung vom 27.02.2013 enthält den aktuellen Stand der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und technischen Regeln (wie Technische Regeln Gefahrstoffe, DIN-Normen) und ist in Bayern seit 01.08.2013 verbindliche Vorschrift.