Externe Evaluation 2015/16
Rechtsgrundlage der externen Evaluation ist Art. 113c BayEUG.
Danach sind die bei der Evaluation gewonnenen Daten nicht für eine Weitergabe an Dritte bestimmt, sondern dienen der schulinternen Arbeit zur Qualitätssteigerung. Umfangreiche Informationen enthält die Broschüre des ISB Externe Evaluation an Bayerns Schulen.
Danach sind die bei der Evaluation gewonnenen Daten nicht für eine Weitergabe an Dritte bestimmt, sondern dienen der schulinternen Arbeit zur Qualitätssteigerung. Umfangreiche Informationen enthält die Broschüre des ISB Externe Evaluation an Bayerns Schulen.
Am 12.10.2015, wurde die Schule durch das Evaluationsteam in einer gemeinsamen Konferenz über die Vorbereitung, Durchführung und Inhalte der Evaluation informiert. In der Zeit vom 12.10. – 23. 12. 2015 wurden mit Hilfe einer standardisierten Befragung von Lehrkräften, Schülern und Eltern Einschätzungen und Meinungen über die Schule erfasst. Außerdem stellte die Schule dem Evaluationsteam das sog. Schulportfolio zur Verfügung.
Die im Rahmen der externen Evaluation unserer Schule im Schuljahr 2015/16 vorgesehenen Unterrichtsbesuche und Interviews des Evaluationsteam wurden vom 18. bis 20.01.2016 durchgeführt. Dabei fand auch ein Schulhausrundgang mit einem Vertreter des Sachaufwandsträgers statt, bei dessen Beginn der Schulleiter die Raumsituation auch mit Raumplänen des Hochbauamtes des LRA RO erläuterte (siehe Foto mit Bildbeschreibung).
Das Evaluationsteam wird seinen Evaluationsbericht der Schulgemeinschaft in einer Veranstaltung am 01.02.2016 im Schulgebäude vorstellen. Damit beginnt die Analyse des Evaluationsberichts, die den Zielfindungsprozess für den Abschluss von Ziel- und Handlungsvereinbarungen einleitet.
Dabei werden zunächst die Bewertungen des Evaluationsteams rekapituliert: Welche Stärken und welche Schwächen wurden festgestellt? Welche Empfehlungen wurden ausgesprochen?
Mitglieder der Schulgemeinschaft diskutieren später intensiver die Ergebnisse mit den verschiedenen Gruppen/Gremien: Schulleitung, Kollegium, Fachschaften, Elternbeirat, SMV, Vertreter des Sachaufwandsträgers und Schulforum. Dabei werden Ziel- und Handlungsvereinbarungen abgesprochen und am Ende mit der Schulaufsicht abgeschlossen. Spezifische Informationen dazu enthält der Leitfaden für die Erstellung von Zielvereinbarungen.
Das Evaluationsteam wird seinen Evaluationsbericht der Schulgemeinschaft in einer Veranstaltung am 01.02.2016 im Schulgebäude vorstellen. Damit beginnt die Analyse des Evaluationsberichts, die den Zielfindungsprozess für den Abschluss von Ziel- und Handlungsvereinbarungen einleitet.
Dabei werden zunächst die Bewertungen des Evaluationsteams rekapituliert: Welche Stärken und welche Schwächen wurden festgestellt? Welche Empfehlungen wurden ausgesprochen?
Mitglieder der Schulgemeinschaft diskutieren später intensiver die Ergebnisse mit den verschiedenen Gruppen/Gremien: Schulleitung, Kollegium, Fachschaften, Elternbeirat, SMV, Vertreter des Sachaufwandsträgers und Schulforum. Dabei werden Ziel- und Handlungsvereinbarungen abgesprochen und am Ende mit der Schulaufsicht abgeschlossen. Spezifische Informationen dazu enthält der Leitfaden für die Erstellung von Zielvereinbarungen.
Weitere Informationen zur externen Evaluation an bayerischen Schulen finden Sie auf der Website des ISB ab der Seite Externe Evaluation.