Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

Rechtsgrundlage

Art. 74 BayEUG – Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten
(1) 1 Die gemeinsame Erziehungsaufgabe, die Schule und Erziehungsberechtigte zu erfüllen haben, erfordert eine von gegenseitigem Vertrauen getragene Zusammenarbeit. 2 In einem schulspezifischen Konzept zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten erarbeitet die Schule die Ausgestaltung der Zusammenarbeit; hierbei kann von den Regelungen der Schulordnungen zur Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten abgewichen werden.

Erarbeitung eines Konzeptes

Das Thema Bildungs- und Erziehungspartnerschaft wurde in verschiedenen Gremien der Schule vorgestellt und diskutiert. Anschließend wurden von den Mitgliedern der Schulgemeinschaft Vorschläge für das Konzept gesammelt. Der von der Steuergruppe erarbeitete Konzeptentwurf wurde vom Schulforum am 28.04.2015 beschlossen.
Das Konzept mit Zielen und Maßnahmen sowie eingegangene Vorschläge finden Sie ebenfalls im Downloadbereich – Schulentwicklung