Internationaler Schüleraustausch
Das wichtigste aus der entsprechenden Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 26. Januar 2010:
Maßnahmen des internationalen Schüleraustauschs sind gegenseitige länderübergreifende Besuche von Klassen, anderen Schülergruppen oder einzelnen Schülerinnen und Schülern, bei denen die Teilnehmenden das Schulwesen und die Gesellschaft des Partnerlandes kennenlernen und während des Auslandsbesuchs in der Regel im familiären Umfeld des Austauschpartners leben.
Es werden zwei Formen des internationalen Schüleraustauschs unterschieden:
Maßnahmen des internationalen Schüleraustauschs sind gegenseitige länderübergreifende Besuche von Klassen, anderen Schülergruppen oder einzelnen Schülerinnen und Schülern, bei denen die Teilnehmenden das Schulwesen und die Gesellschaft des Partnerlandes kennenlernen und während des Auslandsbesuchs in der Regel im familiären Umfeld des Austauschpartners leben.
Es werden zwei Formen des internationalen Schüleraustauschs unterschieden:
- Klassenaustausch oder Austausch von Schülergruppen
Dieser Austausch findet in der Regel auf Grund eines Partnerschaftsverhältnisses zwischen einer bayerischen und einer ausländischen Schule oder im Rahmen von Städte- oder Regionalpartnerschaften statt. Schulpartnerschaften müssen nicht formell festgelegt, sollten jedoch auf Kontinuität und Gegenseitigkeit angelegt sein. Nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit wird der Besuch einer bayerischen Klasse oder Schülergruppe durch den Gegenbesuch einer ausländischen Klasse oder Schülergruppe erwidert. Dieser Austausch ist eine Schulveranstaltung; Organisation und Betreuung obliegen der Schule.In den Abschlussklassen der Beruflichen Oberschule findet ein Austausch von Klassen oder Schülergruppen nur in begründeten Ausnahmefällen statt. In der Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule darf die fachpraktische Ausbildung (fpA) durch den Austausch nicht verkürzt werden.
Daher kommt für unsere Schülerinnen und Schüler nur die fpA im Ausland oder der nachfolgend beschriebene Einzelaustausch in Betracht.
- Einzelaustausch (individueller Schulbesuch im Ausland)
Einzelne Schülerinnen und Schüler besuchen für mehrere Wochen oder Monate regelmäßig eine Schule im Gastland; dabei sind sie in der Regel in Familien untergebracht. Nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit wird nach Möglichkeit eine ausländische Schülerin oder ein ausländischer Schüler als Gast in die deutsche Familie aufgenommen. Der Einzelaustausch ist keine Schulveranstaltung.
Einzelne Schülerinnen und Schüler können während des Schuljahres beurlaubt werden, wenn während der Beurlaubung eine ausländische Schule regelmäßig besucht wird, die der von der Schülerin bzw. dem Schüler besuchten Schulart entspricht, und wenn die durch den Auslandsaufenthalt zu erwartenden Vorteile eindeutig überwiegen. Die Schülerinnen und Schüler müssen vor Antritt des Auslandsaufenthalts gegenüber der abgebenden Schule in Bayern nachweisen, dass sie während des Auslandsaufenthalts als Gastschülerinnen bzw. -schüler an der ausländischen Schule aufgenommen werden. In den Austausch können bei beruflichen Schulen neben dem Besuch der ausländischen Schule auch Betriebe einbezogen werden. Die zusätzliche aktive Beteiligung am Schulleben der Gastschule sollte Bestandteil des Auslandsaufenthalts sein.
Hinweis zum Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherungsschutz:- Während des Auslandsaufenthalts besteht kein Schutz durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung, weil eine Maßnahme des Einzelaustauschs keine Schulveranstaltung ist.
- Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler zu überprüfen, ob ihre Krankenversicherung auch die Kosten einer Erkrankung im Ausland einschließlich eines eventuellen Rücktransports deckt, und sich die für das jeweilige Land notwendigen Bescheinigungen zu besorgen.
- Insbesondere mit dem Blick auf die Einbeziehung von Betrieben wird auch ein Haftpflichtversicherungsschutz empfohlen.
Maßnahmen des internationalen Schüleraustauschs sind zu unterscheiden von Schülerfahrten ins Ausland.
Im Schuljahr 2016/17 wurde in der Zeit vom 19./20.03. bis 31.03/01.04.2017 die Beurlaubung einer kleinen Schülergruppe aus der FOS 11 bzw. einer Vorklasse für den Besuch des Istituto Tecnico Industriale Statale Enrico Fermi in Modena/Italien durchgeführt.
Auch im aktuellen Schuljahr 2017/18 kommt die bewährte Zusammenarbeit mit der Schule in Modena erfreulicherweise wieder zustande.