fpA im Ausland
Aufgrund der europa- und bundesrechtlichen Vorgaben kann die fpA im Ausland nicht durch EU-Programme finanziell gefördert werden.
In begrenztem Rahmen stehen jedoch Mittel durch das Bayerische Bildungsministerium zur Verfügung.
In Anlehnung an die Förderkriterien der Erasmus+ Leitaktion 1 Mobilität in der beruflichen Aus-und Weiterbildung und Erwachsenenbildung gelten für Genehmigung und Förderung der fpA im Ausland folgende Festlegungen:
In begrenztem Rahmen stehen jedoch Mittel durch das Bayerische Bildungsministerium zur Verfügung.
In Anlehnung an die Förderkriterien der Erasmus+ Leitaktion 1 Mobilität in der beruflichen Aus-und Weiterbildung und Erwachsenenbildung gelten für Genehmigung und Förderung der fpA im Ausland folgende Festlegungen:
- Die Mindestdauer für ein Praktikum in einer Partnereinrichtung beträgt 10 Arbeitstage vor Ort ohne Reisetage.
- Lehrkräfte können zur Begleitung und Praktikumsbetreuung für minderjährige und behinderte Schülerinnen und Schüler der FOS 11 vorgesehen werden. Das Verhältnis der Begleitpersonen zu den Praktikanten sollte ungefähr im Verhältnis 1:10 stehen (Ausnahme: Begleiter für behinderte Personen können bei entsprechendem Bedarf im Verhältnis 1:1 stehen.).