Wo soll’s hingehen? (Prüfungsinhalte)
Die Fachabiturprüfung sowie die Abiturprüfung im Fach Englisch besteht aus zwei verschiedenen Prüfungen.
Mündliche Prüfung: Gruppenprüfung
So wird zum einen die mündliche Sprachkompetenz im Rahmen einer Gruppeprüfung festgestellt. Diese Prüfung, welche terminlich im Vorfeld zu den schriftlichen Abschlussprüfungen stattfindet, fließt zu einem Drittel in das Prüfungsergebnis ein. In Gruppen von i.d.R. vier bis fünf SchülerInnen werden bestimmte Themen diskutiert bzw. Lösungen für bestimmte, vorgegebene Situationen gesucht. Dabei können sich die Prüflinge unter Zuhilfenahme von Wörterbüchern (Englisch-Englisch und auch Englich-Deutsch/Deutsch-Englisch) nach Erhalt der Themenstellung 20 Minuten lang auf die Diskussion vorbereiten. Danach wird vor zwei Prüfern das gegebene Thema für i. d. R. 20 bzw. 25 Minuten (je nach Gruppengröße – es werden quasi pro Gruppenmitglied 5 Minuten angesetzt) diskutiert. Bewertet werden nicht nur rein sprachliche Aspekte, sondern auch die inhaltliche Qualität der Beiträge sowie die Interaktion in der Gruppe.
Da Sie sich an dieses Prüfungsverfahren bzw. die Gruppensituation gewöhnen müssen, werden im laufenden Schuljahr immer wieder Übungsdiskussionen durchgeführt, bzw. auch schon für die Erhebung von mündlichen Noten Gruppendiskussionen abgehalten.
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Abschlussprüfung besteht wiederum aus zwei Teilen. Ihr Ergebnis geht mit einer Gewichtung von zwei Dritteln in das Gesamtprüfungsergebnis ein.
Der erste Teil konzentriert sich auf das Leseverstehen. So werden Aufgaben zu ein bis drei verschiedenen Texten gestellt, welche in 90 Minuten unter Zuhilfenahme eines einsprachigen Wörterbuches (z. B. Oxford Advanced Learner’s Dictionary, Longman oder andere) bearbeitet werden müssen.
Der zweite Teil (nach 30 Minuten Pause) der schriftlichen Prüfung konzentriert sich auf das Erstellen von Texten. So ist ein materialgestützter Aufsatz zu schreiben (Auswahl aus zwei verschiedenen Themen), das die sog. Material Based Writing – Aufgabe.  Diese Aufgabe besteht darin, einen argumentativen Text zu verfassen, in den Informationen aus drei verschiedenen Informationsquellen eingearbeitet werden. Alle den SchülerInnen dabei zur Verfügung gestellten drei Quellen müssen in einer sinnvollen Weise für die Texterstellung genutzt werden. So können Aspekte in der Einleitung oder im Schluss, aber natürlich v. a. auch für die zentralen Argumente verwendet werden. Die denkbare Bandbreite an Materialien ist groß und so kann es sich z. B. um ein kurzes Zitat, einen (Ausschnitt aus) einem Artikel, eine graphische Darstellung von statistischem Zahlenmaterial, eine Karikatur, ein Foto usw. handeln. Eine der Quellen ist dabei auf Deutsch gehalten, so dass hier erst noch der Übertrag ins Englische gemeistert werden muss.
In der 13. Klasse ist zusätzlich zu dem Aufsatz noch eine weitere Writing-Aufgabe zu bewältigen: die Mediation.  Dabei handelt es sich um die Übertragung von Textinhalten vom Deutschen ins Englische; ein fortlaufender englischsprachiger Text ist zu erstellen, wobei die zentralen Inhalte übertragen werden müssen, es sich aber nicht um eine 1:1-Übersetzung handeln kann/soll.
Für den Writing-Teil haben die SchülerInnen 60 (12. Klasse) bzw. 75 (13. Klasse) Minuten Zeit.
Bei Bewertung der von den SchülerInnen erstellten Texte fließen nicht nur rein sprachliche Gesichtspunkte ein, sondern auch der Textaufbau und –inhalt sind maßgeblich.
Bewertungmaßstäbe
Die Bewertung der gezeigten Leistungen sowohl bezüglich der Gruppenprüfung als auch bezüglich der Textproduktion im Rahmen der schriftlichen Prüfung erfolgt anhand bayernweit vorgegebener Bewertungsblätter:

Schulaufgabeninhalte
In jedem Schulhalbjahr der Klassenstufen 11, 12 und 13 wird eine Schulaufgabe geschrieben (in den Vorklassen zwei). Darin spiegeln sich natürlich Aufgabenformate der später angestrebten (Fach)abiturprüfungen (also Leseverstehensaufgaben und Writingaufgaben).  Zusätzlich dazu muss jedoch eine Schulaufgabe in der 12. und 13.  Jahrgangsstufe zu 30-40 % aus Aufgabenstellungen bezüglich des Hörverstehens bestehen. Der Kompetenzbereich Listening ist somit nicht in der Abschlussprüfung, schon aber einzelnen Schulaufgaben (und ggf. auch in anderen Leistungsnachweisen wie Stegreifaufgaben oder Kurzarbeiten – in allen Jahrgangsstufen möglich) Gegenstand der Bewertung.