Hilfsangebote für Schülerinnen und Schüler in Notlagen

Eine Übersicht über innerschulische und außerschulische Hilfsangebote in Notlagen wie Depressionen und Angststörungen finden Sie unter Downloads/Beratungsunterlagen

Individuelle Unterstützung

Individuelle Unterstützung gemäß § 32 BaySchO wird im Rahmen des pädagogischen und organisatorischen Ermessens gewährt.
Wesentlich Bausteine der individuellen Unterstützung sind neben den Brückenangebote der FOS Vorkurs, FOS Vorklasse, BOS Vorkurs und BOS Vorklasse die in der neuen FOBOSO vorgesehen Wahlpflichtfächer. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 11 Abs. 11 des Anhörungsentwurfs entscheidet die Schule nach pädagogischem Ermessen und nach den personellen, sächlichen und organisatorischen Gegebenheiten in der FOS 11 über die Erteilung von jeweils auf ein Unterrichtsfach bezogenem Förderunterricht im Umfang von mindestens einer Jahreswochenstunde zur Behebung von Lücken bzw. der Vertiefung von Kompetenzen.
In der Jahrgangsstufe 12 wählen die Schülerinnen und Schüler (ab dem Schuljahr 2018/19) aus dem Angebot der Schule gemäß § 10 Abs. 1 Nrn. 4 und 5 an der FOS zwei Fächer, an der BOS ein Fach aus.
In der Jahrgangsstufe 13 wählen die Schülerinnen und Schüler (ab dem Schuljahr 2019/20) aus dem Angebot der Schule gemäß § 10 Abs. 1 Nrn. 4 und 5 ein Fach aus und belegen zusätzlich ein Seminar gemäß § 17.
Ein weiteres Wahlpflichtfach kann in allen Jahrgangsstufen zusätzlich belegt werden, soweit nicht schulorganisatorische Gründe entgegenstehen.
Bereits bei der Anmeldung müssen Bewerberinnen und Bewerber ihre Präferenz für die Jahrgangsstufe sowie Ausbildungsrichtung angeben. Gleiches gilt bei einer Anmeldung für die FOS 11 bezüglich ihres Wunsches für den Förderunterricht.
Bei der Anmeldung für die FOS 11 stehen folgende Fächer mit dem angegebenen Niveau für den Förderunterricht zur Wahl:

Fach Behebung von Lücken “Basis” Vertiefung von Kompetenzen “Erweitert” Bemerkung
Deutsch x x
Englisch x x
Geschichte x
Mathematik x vgl. Mathematik Additum 12
Naturwissenschaft (Physik/Chemie/Technologie) x
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen x vgl. Wirtschaft Aktuell 12 AR W bzw. Wirtschaft und Recht 12 AR T
Wahlflichtfächer in den Jgst. 12 und 13
Die Wahl von Profil erweiternden bzw. vertiefenden Fächern ist nach der FOBOSO in der Jgst. 12 erst im Schuljahr 2018/19 und in der Jgst. 13 erst im Schuljahr 2019/20 möglich.

Nachteilsausgleich und Notenschutz

Nachteilsausgleich gemäß § 33 BaySchO und Notenschutz gemäß § 34 BaySchO setzen einen schriftlichen Antrag und die Vorlage eines fachärztlichen Zeugnisses bei der Schule über Art, Umfang und Dauer der Beeinträchtigung oder der chronischen Erkrankung durch die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler voraus.
Davon abweichend gilt:

  • Zusätzlich kann die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangt werden, wenn begründete Zweifel an der Beeinträchtigung bestehen.
  • Die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises einschließlich der zugrunde liegenden Bescheide, von Bescheiden der Eingliederungshilfe, förderdiagnostischen Berichten oder sonderpädagogischen Gutachten ist ausreichend, wenn aus ihnen Art, Umfang und Dauer der Beeinträchtigung hervorgehen.
  • Die Vorlage einer schulpsychologischen Stellungnahme ist für den Nachweis einer Lese-Rechtschreib-Störung stets erforderlich und ausreichend.  Zur Beantragung von Nachteilsausgleichs und/oder Notenschutz wegen einer Lese-Rechtschreib-Störung erstellt der an unserer Schule eingesetzte Staatliche Schulpsychologe StR Sebastian Windl nach entsprechender Testung eine schulpsychologischen Stellungnahme.

    Herrn Windl sollten vorab folgende Unterlagen zugehen:

    • ggf. das Gutachten eines Kinder-/Jugendpsychiaters
    • das Datenblatt zur Lese-Rechtschreib-Störung für die Erstellung einer schulpsychologischen Stellungnahme
    • ggf. nach Rücksprache ein Lehrerfragebogen, der vom bisherige Klassenlehrer/Deutschlehrer auszufüllen ist.

Der schriftliche Antrag mit den o.g. Nachweisen sollte spätestens im Juli vor Schulbeginn im Sekretariat vorliegen, damit die Schule rechtzeitig reagieren kann. Bei Fragen geben das Sekretariat, die Beratungslehrkraft, der Schulpsychologe oder die Schulleitung gerne weitere Auskünfte.
Weiteres unter Download/Beratungsunterlagen und Download/Formulare für Bewerber