Überblick

Ausbildungsförderung (BAföG)

  • Schulbesuch im Inland
    • Die Berufsoberschüler der Klassen 12 und 13 erhalten eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die Förderung der Vorklassenschüler ist auch von der Dauer der vorausgegangenen Ausbildung und Beschäftigung abhängig. Zuständig ist – unabhängig vom Wohnort das Landratsamt Rosenheim, Amt für Ausbildungsförderung, Wittelsbacherstrasse 53, 83022 Rosenheim, Tel. 08031/392-0. Die Ansprechpartner sind: Hr. Kevin Schober (Buchstaben A-N), kevin.schober@lra-rosenheim.de sowie Fr. Christine Steidl (Buchstaben O-Z), christine.steidl@lra-rosenheim.de 
    • Für Fachoberschüler ist die Förderung vom Einkommen der Eltern abhängig. Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung im Landratsamt des Kreises, in dem die Eltern wohnen.

    Der Bafög-Antrag kann u. a. online unter der Website Verwaltungsservice Bayern gestellt werden.

  • Bildungsmaßnahme im Ausland während einer Beurlaubung von der Beruflichen Oberschule

    Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind – je nach Zielland unterschiedliche – zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig. Bitte nehmen Sie wegen der Anmeldung und Beurlaubung frühzeitig Kontakt mit unserer Schule auf.

Umfangreiche Informationen zum BAföG enthält die Website "BAföG" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Oskar-Karl-Forster-Stiftung

Unter bestimmten Voraussetzungen können finanzielle Hilfen aus der Oskar-Karl-Forster-Stiftung beantragt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage im Dateidownload unter:  Beratungsunterlagen Schuljahrsübergreifend/Stipendien sowie aktuelle Formulare auf der Informationsplattform der Beruflichen Oberschule in Bayern (BFBN).  
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und die Robert-Bosch-Stiftung fördern seit dem Schuljahr 2009/2010 begabte Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund durch das Stipendienprogramm „Talent im Land – Bayern“.
Seit 2014 steht die Möglichkeit einer Bewerbung auch Schülerinnen und Schülern ohne Zuwanderungsgeschichte offen.
Einsendeschluss ist der 5. August 2015.
Weitere Informationen – auch zu den Bewerbungsunterlagen – finden Sie unter http://www.til.bayern.de

Ausgewählte Stipendienprogramme

Auf der Website des Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst finden Sie weitere Unterstützungsprogramme für Schüler unterschiedlicher Träger mit unterschiedlicher Zielrichtung und jeweils verschiedener Zielgruppe beschrieben.
http://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/foerderung/foerderprogramme-und-stipendien.html
Botschafter Bayerns 
Allgemeine Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums und Informationen zum diesjährigen Programm sowie zum Bewerbungsverfahren auf dem Flyer auf unserer Downloadseite Beratungsunterlagen schuljahresübergreifend unter Stipendien.
Ebenso können sich musikalisch begabte Schülerinnen und Schüler um ein Teilstipendium mit speziellem Musikschwerpunkt bewerben. Informationen hierzu auf dem Infoblatt ebenfalls auf der Downloadseite Beratungsunterlagen schuljahresübergreifend unter Stipendien.

Duales Studium BWL und Mint-Berufe

Förderung durch die Heidenhain-Stiftung – Bewerbungsschluss 18.06.2017 

Förderung herausragender Talente an bayerischen Hochschulen

Elitenetzwerk Bayern
Studienstiftung des deutschen Volkes
"Talent im Land – Bayern" (Stipendienprogramm zur Förderung begabter Schülerinnen und Schüler aus benachteiligten Familien – insbesondere mit Migrationshintergrund)

Stipendien des Bayerischen Kultusministeriums: Botschafter Bayerns

Für das Stipendium Botschafter Bayerns für das Schuljahr 2016/17 sind noch Plätze frei. Allgemeine Informationen hierzu finden Sie auf der