Vorklasse der Berufsoberschule (BOS Vorklasse)

Für die Vorbereitung gibt es an der Berufsoberschule zwei Unterrichtsangebote, BOS Vorkurs und BOS Vorklasse. Davon konnte an unserer Schule bisher aufgrund der geringen Zahl von Anmeldungen für den BOS Vorkurs regelmäßig nur die BOS Vorklasse angeboten werden.

Das Sprungbrett zum beruflichen Aufstieg – die mittlere Reife der BOS Vorklasse an der BO Wasserburg

Die Vorklasse wird wie die frühere Berufsaufbauschule (BAS) als Vollzeitschuljahr geführt. Durch besondere Gewichtung des Unterrichts in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und in den Profilfächern werden die Schüler der Vorklasse an das Anforderungsniveau der BOS 12 herangeführt. Bei Erfolg endet das Schuljahr für Schüler mit dem mittleren Schulabschluss der BOS Vorklasse.
Mit abgeschlossenem Beruf und mittlerer Reife steht den Absolventen dann der Weg in das gesamte mittlere Management in den Betrieben (mittlere Führungsaufgaben) und in die berufliche Oberstufe, z. B. in eine BOS 12 oder eine Fachakademie, offen. Absolventen, die in allen Fächern im Jahreszeugnis der Vorklasse mindestens die Note 3 erzielt haben, unterliegen in der BOS 12 nicht der Probezeit.
Die Schüler können nach bestandener BOS 12 können an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) oder nach bestandener BOS 13 an einer Universitäte studieren. Auch für eine berufliche Umorientierung oder innerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen ergeben sich verbesserte Möglichkeiten.
Die Berufsoberschüler der Vorklasse erhalten in der Regel eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFÖG). Diese besondere Förderung von Berufstätigen wird in der BOS 12 und BOS 13 beibehalten. Nähere Auskünfte erteilen die jeweils zuständigen Landratsämter.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die BOS Vorklasse
entweder
Beruflicher mittlerer Schulabschluss
(qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss [Quabi] bzw. mittlerer Schulabschluss einer BS/BFS)
oder
berufliche Vorbildung und Abschluss der 10. Klasse der Mittelschule
oder
berufliche Vorbildung und Abschluss der Wirtschaftsschule ohne Mathematik

|

oder
Erfolgreicher Hauptschulabschluss
+
Erfolgreiche Berufsausbildung

+
Bestehen einer Aufnahmeprüfung

in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,7, wobei keine Note schlechter als 4 sein darf.
Die Anforderungen orientieren sich am Niveau des Quali.

Als berufliche Vorbildung gilt eine

  • erfolgreiche Berufsausbildung (s.u.) oder eine
  • einschlägige mindestens fünfjährige Berufstätigkeit.

Als erfolgreiche Berufsausbildung gilt eine

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf im Sinn des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung,
  • erfolgreiche mindestens zweijährige schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung oder
  • erfolgreiche Anstellungsprüfung in einer Laufbahn des mittleren Dienstes.

Die Teilnehmer der Aufnahmeprüfung müssen sich mittels Personalausweis oder Pass ausweisen.

Für Schüler der BOS Vorklasse oder des BOS Vorkurses gilt:

  • Die Eignung ist gegeben, wenn im Jahreszeugnis der Vorklasse oder im Vorkurs der Beruflichen Ober-schule in allen Fächern mindestens die Note 4 erzielt wurde.
  • Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in den oben genannten Fächer keine Note oder eine schlechtere Note als 3 nachweist, ersetzt diese durch die Note in den entsprechenden Fächern im Jahreszeugnis der Vorklasse oder des Vorkurses.
  • Im gleichen Kalenderjahr eines Besuches der Vorklasse oder des Vorkurses ist die Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis der Eignung ausgeschlossen.
  • Wer in allen Fächern im Jahreszeugnis der Vorklasse oder des Vorkurses der Beruflichen Oberschule mindestens die Note 3 erzielt hat, unterliegt bei unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch in der Jahrgangsstufe 12 keiner Probezeit.

Wer einen herkömmlichen mittleren Schulabschluss besitzt, kann in der Regel (Ausnahmen: Quabi, Mittelschule und Wirtschaftsschule ohne Mathematik oder lang andauernde Erkrankung) nicht in die Vorklasse aufgenommen werden.

Mit Zustimmung des Schulleiters können Schülerinnen und Schüler bis spätestens 15. Dezember einmal aus der BOS 12 in die BOS Vorklasse zurücktreten und gelten im Folgejahr bei nicht unterbrochenem Schulbesuch in der BOS 12 nicht als Wiederholungsschülerinnen bzw. Wiederholungsschüler. Dies gilt nicht, sofern die Schülerin oder der Schüler die BOS Vorklasse bereits einmal besucht hat.

Weitere Informationen zur BOS und auch zur FOS können Sie über das Menü FOS & BOS aufrufen sowie bei einer der Informationsveranstaltungen zur Aufnahme erhalten, die in der Regel Ende Januar an der Beruflichen Oberschule Wasserburg stattfinden.

Außerdem erhalten Sie Dateien mit Informationsblättern, z.B.

  • zu den Aufnahmevoraussetzungen für die BOS 12 und die BOS Vorklasse sowie
  • zum passgenauen Einstieg in die Berufliche Oberschule mit Informationen zu den erwarteten Vorkenntnissen in der FOS 11 und BOS 12

im Downloadbereich – Beratungsunterlagen sowie

die Termine von Veranstaltungen zur Aufnahme und Berufsorientierung im Downloadbereich – Terminpläne.